AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines / Geltungsbereich

1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Foodtruck Gourmeat Grill Inhaber Sahak Hakobyan (im Nachfolgenden "Gourmeat Grill" genannt) und dem Kunden.

2. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbeziehungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzenden Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

4. Mit der Auftragserteilung, spätestens jedoch mit der Entgegennahme der Lieferungen und/oder Leistungen, erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

§ 2 Vertragsabschluss

1. Ein Vertrag zwischen der „Gourmeat Grill“ und dem Kunden kommt durch die Annahme eines Antrages des Kunden durch die „Gourmeat Grill“ zustande. Der „Gourmeat Grill“ steht es frei, den Antrag des Kunden schriftlich zu bestätigen. Mit der Antragsannahme durch die „Gourmeat Grill“ wird der Vertrag für die „Gourmeat Grill“ und den Kunden bindend. Die Bindung tritt spätestens durch die tatsächliche Bereitstellung der Leistungen der „Gourmeat Grill“ ein.

2. Ein Vertrag kommt ferner durch die Annahme eines Angebotes der „Gourmeat Grill“ durch den Kunden zustande. Schriftliche Angebote der „Gourmeat Grill“ verlieren ihre Wirksamkeit, wenn sie vom Kunden nicht

binnen einer Frist von 10 Werktagen nach Zugang des Angebotes angenommen werden.

3. Vertragsänderungen sowie Angebotsänderungen bedürfen der Schriftform. Sie werden nur wirksam, wenn die „Gourmeat Grill“ die Änderung schriftlich bestätigt.

§ 3 Pflichten der Vertragspartner

1. Die „Gourmeat Grill“ ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Terminen zu erbringen. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen abzunehmen und zu bezahlen.

2. Die „Gourmeat Grill“ ist berechtigt, einen vereinbarten Termin angemessen zu verschieben, wenn Hindernisse auftreten, die außerhalb der Einflusssphäre der „Gourmeat Grill“ liegen, wie z. B. Naturereignisse, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen sowie behördliche Maßnahmen. Die „Gourmeat Grill“ ist verpflichtet, den Kunden über Verzögerungen so rasch wie möglich zu informieren.

3. Soweit kein besonderer Erfüllungsort von den Parteien vereinbart ist, oder aus der Natur des Geschäftes hervorgeht, gilt als Leistung die Bereitstellung die Produkte am Sitz der „Gourmeat Grill“.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

1. Es gelten die in der Angebotsannahme vereinbarten Preise zzgl. der gesondert ausgewiesenen gesetzlichen Umsatzsteuer.

2. Alle Rechnungen der „Gourmeat Grill“ sind sofort und ohne Abzug fällig.

3. Die „Gourmeat Grill“ ist berechtigt, vor Durchführung der Veranstaltung eine Vorschusszahlung von 60 % der vereinbarten Gesamtvergütung zu verlangen. Wird die Vorschusszahlung nicht binnen einer angemessenen Frist bezahlt, ist die „Gourmeat Grill“ berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz gem. § 6 Nr. 1a) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verlangen. Als angemessen gilt eine Frist von 12 Werk-tagen.

4. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung den Zeitraum von 3 Monaten, ist die „Gourmeat Grill“

berechtigt, den vertraglichen Preis angemessen, höchstens jedoch um 6 %, zu erhöhen.

Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, hat er, sollte es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher handeln, Verzugszinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszins auf die fällige Forderung zu entrichten. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, beträgt der Verzugszinssatz 8 % Punkte über dem Basiszins-satz.

5. Der Kunde kann gegen die Forderung der „Gourmeat Grill“ nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, wenn es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer handelt. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche gegen die „Gourmeat Grill“ an Dritte abzutreten.

§ 5 Vermietung von Banketträumen/Teilnehmerzahl

1. Gebuchte Räume stehen dem Kunden nur zu den vereinbarten Zeiten zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Räume oder ein längerer Aufenthalt in den Räumen ist nur durch vorherige Genehmigung der „Gourmeat Grill“ zulässig.

2. Die Unter- oder Weitervermietung der Veranstaltungsfläche bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der „Gourmeat Grill“.

3. Der Kunde verpflichtet sich, der „Gourmeat Grill“ die endgültige Teilnehmerzahl spätestens 48 Stunden vor dem Anlass zu benennen (Garantiezahl). Bei einer Abweichung der Garantiezahl von der vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl von mehr als 10 % hat die „Gourmeat Grill“ gegen den Kunden einen Anspruch gem. § 6d dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gibt es zwischen der Garantiezahl und der Teilnehmer am Veranstaltungstag selbst eine Abweichung, wird die „Gourmeat Grill“ dem Kunden die Leistungen nach der mitgeteilten Garantiezahl ohne Abzug in Rechnung stellen.

§ 6 Absagen

1. Die „Gourmeat Grill“ plant jede Veranstaltung des Kunden sehr sorgfältig. Die „Gourmeat Grill“ trägt dafür Sorge, dass ausreichend Personal und Ausstattung für die Veranstaltung bereitstehen. Auch Speisen und Getränke werden von der „Gourmeat Grill“ frühzeitig bestellt

bzw. eingekauft. Vor diesem Hintergrund entstehen der „Gourmeat Grill“ bei einer Absage der Veranstaltung Kosten. Diese Kosten sind entsprechend der nachfolgenden Regelung vom Kunden wie folgt zu tragen:

Tritt der Kunde bis 60 Tage vor der Veranstaltung durch schriftliche Benachrichtigung gegen über der „Gourmeat Grill“ vom Vertrag zurück, ist der Vertrag ohne Stornogebühren für den Kunden storniert, es fällt aber eine Verwaltungspauschale von 5 % der Auftragssumme an, mindestens jedoch 150,00 € netto.

Unberührt hiervon bleiben Leistungen Dritter, die die „Gourmeat Grill“ bereits beauftragt hat und von der „Gourmeat Grill“ zu bezahlen sind.

Erfolgt eine Absage zu einem späteren Zeitpunkt gilt folgendes:

a) 90 - 60 Tage vor Veranstaltung:

Zahlung von 40 % der vertraglich vereinbarten Vergütung.

b) 59 - 45 Tage vor der Veranstaltung:

Zahlung von 50 % der vertraglich vereinbarten Vergütung.

c) 44 - 20 Tage vor der Veranstaltung:

Zahlung von 75 % der vertraglich vereinbarten Vergütung.

d) 20 Tage oder weniger vor der Veranstaltung:

Zahlung von 90 % der vertraglich vereinbarten Vergütung.

2. Eine vereinbarte Raummiete ist in vollem Umfang vom Kunden zu bezahlen, wenn die Veranstaltung vom Kunden 14 Tage vor der Veranstaltung abgesagt wird und es der „Gourmeat Grill“ nicht gelingt, die Räumlichkeiten anderweitig zu vermieten.

§ 7 Sonderkündigungsrecht

Die „Gourmeat Grill“ hat das Recht, den Vertrag mit dem Kunden entschädigungslos zu kündigen, wenn die „Gourmeat Grill“ berechtigten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf der „Gourmeat Grill“ bzw. des von ihr betriebenen Restaurants gefährdet.

§ 8 Schäden

1. Die „Gourmeat Grill“ haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung für die vom Kunden mitgebrachten Gegenstände, es sei denn, es liegt eine grobe Fahrlässigkeit oder eine vorsätzliche Pflichtverletzung der „Gourmeat Grill“ vor.

2. Der Kunde hat die mitgebrachten Gegenstände nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Der Kunde darf Dekorationsmaterial oder sonstige Gegenstände nur mit Genehmigung der „Gourmeat Grill“ anbringen. Die Aufstellung und das Anbringen von Gegenständen sind mit der „Gourmeat Grill“ abzusprechen, um Beschädigungen vorzubeugen.

§ 9 Haftungsbeschränkungen

1. Die Haftung der „Gourmeat Grill“ wird gegenüber Unternehmern auf Schäden beschränkt, die in Folge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der „Gourmeat Grill“ beruhen. Bei Verletzung des Lebens, Körpers und der Gesundheit haftet die „Gourmeat Grill“ auch für leichte Fahrlässigkeit, soweit die Verletzungshandlung von Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen der „Gourmeat Grill“ verursacht wurde.

2. Der Kunde ist verpflichtet, eventuelle Mängel der Leistung am Veranstaltungstag umgehend anzuzeigen. Erfolgt keine Mängelanzeige, wird die „Gourmeat Grill“ von jeglichen Gewährleistungsansprüchen frei.

3. Der Kunde ist verpflichtet, die vorstehend aufgeführten Haftungsbegrenzungen auch mit den Teilnehmern der Veranstaltung zu vereinbaren.

§ 10 Technische Einrichtungen und Anschlüsse

1. Soweit die „Gourmeat Grill“ für den Kunden auf dessen Veranlassung hin technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt die „Gourmeat Grill“ im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Kunden.

2. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe der technischen und sonstigen Einrichtungen. Er stellt die „Gourmeat Grill“ von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

3. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes der „Gourmeat Grill“ bedürfen derer

schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der „Gourmeat Grill“ sind vom Kunden zu beseitigen bzw. zu ersetzen.

4. Die durch die Verwendung der Geräte und technischen Anlagen entstehenden Strom-kosten darf die „Gourmeat Grill“ pauschal erfassen und gesondert berechnen.

§ 11 Werbung

Öffentlich verbreitete Flyer, öffentliche Einladungen und Zeitungsanzeigen, die sich - zumindest teilweise - auf das von der „Gourmeat Grill“ betriebene Restaurant oder auf die Räumlichkeiten der „Gourmeat Grill“ beziehen, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der „Gourmeat Grill“.

§ 12 Schlussbestimmungen

1. Erfüllungsort ist für beide Vertragsparteien Hannover.

2. Gegenüber Unternehmern gilt Hannover als ausschließlicher Gerichtsstand.

3. Es gilt deutsches Recht.

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